


Kosten und Beratung Leider sind die Zeiten vorbei, in denen die Krankenkassen die Kosten der Zahnbehandlungen voll übernommen haben. Bei vielen Behandlungen sind teilweise erhebliche Eigenanteile zu leisten. Die von den gesetzlichen Krankenkassen zu übernehmenden Kosten sind – je nach Behandlungsart und Krankheitsbild – unterschiedlich. Einige Leistungen werden voll vergütet, bei anderen – wie z. Bsp. Zahnersatz – werden nur feste Zuschüsse gewährt. Den Rest müssen Sie selbst tragen. Wie hoch die Zuschüsse im Einzelnen sind und wie hoch Ihr Anteil ist, kann erst nach eingehender Beratung und evtl. Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse geklärt werden. Wir unterstützen Sie bei dieser Klärung umfänglich und beraten Sie umfassend. Bei privaten Krankenversicherungen werden i.d.R. in höherem Maße die Kosten übernommen. Dies hängt jedoch von dem gewählten Tarif ab. Daher muss auch hier eine genaue Klärung vor der Behandlung stehen. Zuletzt noch der Rat: Wer daran denkt, Zahnersatz im „billigen“ Ausland vornehmen lassen zu wollen, sei gewarnt. Die Qualität der Leistung ist gerade bei Zahnersatz von höchster Bedeutung. Die Langlebigkeit der gefundenen Lösung kann nur über die Qualität von Material und ärztlicher Leistung gelingen. „Verpfuschte“ Behandlungen zu reparieren, ist am Ende wesentlich aufwendiger, abgesehen von Ärger und Schmerz, der Fehlleistungen begleitet. Daher der dringende Rat, nicht nur Kosten sondern auch Leistung und Qualität bei der Wahl des Zahnarztes zu berücksichtigen. |

